ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der bauer & bauer medienbüro gmbh - Stand 05|09

§ 1 Maßgebliche Bedingungen

UNSERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber, bei laufenden Geschäftsbeziehungen somit auch, wenn sie bei künftigen Aufträgen nicht nochmals ausdrücklich erwähnt werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot, Vertragsschluß und Preise

UNSERE LEISTUNGS - UND PREISANGEBOTE sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Zusatzleistungen sowie Reisekosten nach Zeit und Kostenaufwand gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.

Skizzen, Entwürfe, Retuschen sowie fotografische und akustische Aufnahmen und Muster werden in Rechnung gestellt, auch wenn ein Auftrag zur weiteren Ausführung nicht erfolgt.

Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

§ 3 Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrecht

UNS ERTEILTE AUFTRÄGE zur Gestaltung und Herstellung von Software, Layouts, Screendesign, etc. sind Urheberwerkverträge. Es gelten die Vorschriften des Werkvertrags- und des Urheberrechts. Unsere Arbeiten sind als persönliche geistige Schöpfung durch das UrhG geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

An unseren eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Lichtbildern, Negativen, Filmen, Ton-, Bild- und Datenträgern werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, das Eigentum wird nicht übertragen. Originale sind an uns zurückzugeben.

Unsere Werke dürfen nur in vertraglich festgelegter Art und vereinbartem zeitlichen und örtlichen Umfang genutzt werden. Sie sind auf das dem Erstellungsauftrag zugrundegelegte Werbevorhaben begrenzt. Reproduktionen, Veränderungen, Nachahmungen und anderweitige Nutzungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Wiederholungs-und Mehrfachnutzung sind nur mit unserer Zustimmung und gegen Vergütung zulässig. Die Weitergabe und Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte bedarf unserer Einwilligung. Kopien sind mit folgender Urheberbezeichnung zu versehen:

© Jahreszahl bauer & bauer medienbüro

Das Recht zur Nutzung in vertraglich vereinbartem Umfang erwirbt der Auftraggeber erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises. Der Auftraggeber versichert bezüglich aller uns übergebenen Werke – insbesondere zum Zweck der Fertigung von Reproduktionen und Umgestaltungen – daß ihm das Urheber- bzw. das entsprechende Nutzungsrecht zusteht. Er stellt uns ausdrücklich von jeglicher Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechts oder sonstigen Schutzrechts im Rahmen der Auftragsausübung frei, sofern die Rechtsverletzung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht.

Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferter Ware, wie z.B. Prospekte, Flyer, etc. bis zum Eingang aller Zahlungen gemäß § 455 BGB vor. Bei vertragswidrigem Verhalten seitens des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei unzulässiger Einwirkung auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, können wir unbeschadet des uns zustehenden Anspruches aus Erfüllung des Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem Auftraggeber von uns zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene Frits erfolglos verstrichen ist.

§ 4 Lieferzeit, Abnahme und Zahlung

DER BEGINN der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller inhaltlichen und technischen Fragen voraus. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung und/oder Leistung eines Vertragsgegenstandes wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche und gerichtliche Anordnungen, die sich auf unsere Verpflichtungen auswirken, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

Zu Teillieferungen und -leistungen sind wir jederzeit berechtigt. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit seinen Zahlungen in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Des gleichen haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Vertragspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.

Gegen unsere Ansprüche kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§ 5 Gewährleistung

DER AUFTRAGGEBER IST VERPFLICHTET, unsere Arbeiten unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und ggf. vorhandene Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Arbeiten sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung bereit zu halten. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter gleichzeitiger Unterbrechung einer Be- oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen.

Werden Änderungen an unseren Arbeiten vorgenommen entfällt jede Gewährleistung. Bei von uns geliefertem Datenmaterial und Software entfällt jegliche Haftung mit Abnahme und Freigabe.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir zur dreifachen Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung d es Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen kann. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

FÜR DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Nürnberg.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt.